Förderverein der Musikschule Kurt Masur Oschersleben e. V.

Herzlich Willkommen zum Schuljahr 2020/2021

 

Liebe Schülerinnen und Schüler!
Liebe Eltern!

Nach der Sommerpause begrüße ich Sie und Euch herzlich in der Musikschule Kurt Masur Oschersleben. Ein besonderer Gruß gilt allen Schülerinnen, Schülern und deren Eltern, die zum ersten Mal den Unterricht an unserer Musikschule besuchen. Ich wünsche Euch viel Freude, Erfolg und Ausdauer beim Erlernen Eures Instruments. Denn was gibt es Schöneres, als selbst Musik zu machen!

Wie überall im öffentlichen Leben sind wir auch in der Musikschule verpflichtet, durch besondere Umgangsformen der Ausbreitung der SARS-CoV-2-Pandemie entgegenzuwirken. Wichtig sind das Händewaschen vor dem Betreten des Unterrichtsraumes, das Lüften des Unterrichtsraumes nach den Unterrichtseinheiten sowie die Einhaltung des Mindestabstands. Überall dort, wo der Mindestabstand nicht gewährleistet werden kann, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zum gegenseitigen Schutz zu tragen.

Vor dem ersten Unterricht müssen alle Schüler die „Bescheinigung zur Vorlage in der Schule – Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus“ in der Musikschulverwaltung abgeben. Das Formblatt können sich alle Familien vor dem Musikschulbesuch auf unserer Homepage downloaden. Ersatzweise gibt es das Formblatt auch im Aufenthaltsraum der Musikschule. In den folgenden Wochen muss eine Folge-Bescheinigung vorgelegt werden, die aber bei den Schülern verbleibt und durch die Erziehungsberechtigten wöchentlich verlängert werden kann. Liegt keine aktuelle Bescheinigung vor, kann der Unterricht an der Musikschule leider nicht in Anspruch genommen werden.

Alle Schülerinnen und Schüler, die im letzten Schuljahr bereits an unserer Schule ausgebildet wurden, erhalten mit dem Gebührenbescheid für das Schuljahr 2020/2021 eine Gutschrift für den pandemiebedingten Unterrichtsausfall im Schuljahr 2019/2020 (in der Regel sieben Wochen, vom 16. März bis 8. Mai). Die Gutschrift für den Unterrichtsausfall ist keine Rückzahlung der Unterrichtsgebühren, sondern entspricht einer 50-prozentigen Ermäßigung der Unterrichtsgebühr für den Ausfallzeitraum. Diese Verfahrensweise ist in der Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Musikschulen in der Fassung vom 16.05.2019 verankert.

Im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Musikschule wünsche ich Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserem Haus. Wenn Sie Fragen, Wünsche oder Ideen zu unserem Bildungsangebot haben, erreichen Sie uns täglich zu den angegebenen Sprechzeiten.

Mit freundlichen Grüßen

 

Bernd Hohmann
Schulleiter

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