Allgemeine Verhaltensregeln
Der Betrieb der Musikschule Kurt Masur Oschersleben bzw. Angebot und Nutzung des Unterrichts erfolgt infolge der SARS-CoV-2-Pandemie unter strengen Auflagen zur Hygiene. Damit soll zum einen der Unterrichtsbetrieb wieder ermöglicht werden, zum anderen soll durch das Reduzierung von Kontakten der Schutz aller Personen in der Musikschule vor Infektionen sichergestellt werden.
Folgende Maßnahmen sind für alle Personen innerhalb der Musikschule verpflichtend:
- Zugangsbeschränkungen: der Aufenthalt in der Musikschule ist nur für Schüler und nur unmittelbar vor und nach dem Unterricht möglich. Nur wo dies pädagogisch erforderlich ist, dürfen Schüler von einer Person begleitet werden.
- Zwischen allen Personen innerhalb der Musikschule muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander eingehalten werden.
- Ansammlungen von mehr als fünf Personen sind zu vermeiden.
- Alle Schülerinnen und Schüler werden über gut sichtbare Aushänge und durch namentliche Belehrung über die Verpflichtung zur Einhaltung der Abstandsregelung und weiterer Schutzmaßnahmen informiert. Bei Zuwiderhandlungen wird unverzüglich ein Hausverbot ausgesprochen.
- Der Unterrichtsbesuch ist nur möglich, wenn die Schüler zu jeder Unterrichtsstunde die Abfrage-Bescheinigung bezugnehmend auf die jeweils gültige Fassung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ausgefüllt und unterschrieben mitbringen. Kann die Bescheinigung nicht vorgelegt werden oder ist eine der Fragen mit "Ja" beantwortet, ist der Schüler vom Unterricht ausgeschlossen und muss unverzüglich das Musikschulgebäude verlassen.
- Alle im Unterrichtsraum anwesenden Personen werden in einer Anwesenheitsliste erfasst. Die Anwesenheitsliste ist von der Musikschule für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Veranstaltung aufzubewahren und dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vollständig auszuhändigen, spätestens zwei Monate nach Ende der Veranstaltung sind diese Daten zu löschen.
- Keinen Zutritt zur Musikschule oder zu Angeboten der Musikschulen haben Personen, auf die mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft:
- positiv auf SARS-CoV-2 getestet oder als positiv eingestuft bis zum Nachweis eines negativen Tests,
- vom Gesundheitsamt aus anderen Gründen (z. B. als Kontaktperson Kat. I) angeordnete Quarantäne für die jeweilige Dauer,
- nach Rückkehr von einem Auslandsaufenthalt oder einer besonders betroffenen Region im Inland ab 72 Stunden für die Dauer von 14 Tagen.
- Auch anderweitig erkrankten Schülern ist die Teilnahme am Präsenzunterricht nicht gestattet. Die Lehrkräfte sind verpflichtet, bei Erkältungssymptomen von Schülern den Unterricht nicht zu erteilen.
- Alle Personen in der Musikschule haben aktive auf Händehygiene, Abstandhalten und Husten-/Nies-Etikette zu achten.
- Das Betreten der Unterrichtsräume ist nur nach dem Händewaschen erlaubt.
- Mit Ausnahme von Klavier und Schlagzeug müssen alle für den Unterricht benötigten Instrumente durch den Schüler selbst mitgebracht werden. Eine Überlassung von Unterrichtsinstrumenten ist ausgeschlossen.
- Eine tägliche und verstärkte Reinigung aller Kontaktflächen wird seitens des Musikschulträgers gewährleistet.
Oschersleben, den 06.05.2020
Bernd Hohmann
Schulleiter