Förderverein der Musikschule Kurt Masur Oschersleben e. V.

Anpassung der Unterrichtsgebühren zum Schuljahr 2019/2020

 

Sehr geehrte Eltern!

Am 15. Mai 2019 hat der Kreistag eine Anpassung der Unterrichtsgebühren der Musikschulen des Landkreises zum 01.08.2019 beschlossen.

Die beiden Musikschulen des Landkreises Börde (Musikschule Kurt Masur Oschersleben und Musikschule Wolmirstedt/Haldensleben) unterrichten zurzeit 1.372 Schüler mit 2.320 Unterrichtsbelegungen an 23 Unterrichtsorten im Kreisgebiet. Dieser Unterricht wird durch 21 hauptamtliche Lehrkräfte (inkl. Schulleiter, mit Voll- und Teilzeitkräften) und 42 nebenamtlichen Lehrkräften (auf Honorarbasis) erteilt. Die nebenamtlichen Lehrkräfte erbringen ca. 31% des gesamten Unterrichts der Musikschulen.

Mit dem Wegfall bzw. der Verlagerung der Lehrerausbildung (u.a. mit dem Fach Musik) am Standort Magdeburg nach Halle ging eine umfangreiches nebenamtliches Lehrerpotenzial für die Musikschulen im nördlichen Sachsen-Anhalt verloren. Auch der demografische Wandel zeigt mittlerweile Wirkung. Es fehlen sowohl im haupt- als auch nebenamtlichen Bereich Fachkräfte. Nebenamtliche Tätigkeit wird immer weniger attraktiv. Alle Musikschulen im Land suchen ausgebildete Lehrkräfte und versuchen diese mit Festanstellung in Vollzeit oder Teilzeit oder auf Honorarbasis mit steigenden Stundensätzen und Nebenleistungen zu locken. Vor dieser Herausforderung stehen seit geraumer Zeit auch unsere Musikschulen.    

Mit der Anpassung der Tarife sind für die Nutzung der Musikschulen bei den momentanen Schülerzahlen und der Unterrichtsbelegung Unterrichtgebühren in Höhe von ca. 485.000 € zur erwarten (siehe Anlage 3 - Gebühren-Kalkulation.  Die Mehreinnahmen aus den neuen Gebührentarife in Höhe von ca. 62.000 € sollen zur Bewältigung dieser Herausforderung Verwendung finden.

Die veranschlagten Gesamtaufwendungen für die Musikschulen laut Haushaltsplan 2019 betragen 1.590.900 €. Damit liegt der Kostendeckungsgrad aus Elternbeiträgen bei rund 31%. Der Satzungsentwurf wurde in Abstimmung mit den Musikschulleitern erarbeitet.    

In der nachfolgenden Tabelle finden Sie eine Auflistung der Gebühren ab dem 01.08.2019. In diesem Zusammenhang möchte ich nochmal auf die Möglichkeit der Gebührenermäßigung nach § 7 der Gebührensatzung hinweisen (Familien-, Zweitfach- und Begabtenermäßigung).

 

Nr.

Art des Unterrichts

Jahresgebühr in Euro

Veränderung

   

ab 01.08.2019

bis 31.07.2019

pro Jahr

1.- 3.

Unterrichtsgebühren

     

1.

Musikalische Elementarausbildung in 1- 2 jährigen Kursen

     

1.1.

Spielkreis Mutter und Kind (30 Min./Woche)

240,00

204,00

36,00

1.2.

Musikalische Früherziehung

     

30 Min./Woche

120,00

108,00

12,00

45 Min./Woche

180,50

162,50

18,00

1.3.

Musikalische Grundausbildung (45 Min./Woche)

180,00

180,00

unverändert

1.4.

Instrumentaler Vorbereitungsunterricht (45 Min./Woche)

180,00

264,00

-84,00

2.

Fachausbildung (einschließlich Musiklehre)

     

2.1.

Kinder bis zum 16. Lebensjahr sowie Schüler im Sinne der §§ 37, 40 Schulgesetz LSA

     
 

a) Einzelunterricht 45 Min./Woche

600,00

540,00

60,00

 

b) Einzelunterricht 30 Min./Woche

456,00

372,00

84,00

 

c) Partnerunterricht 45 Min./2 Schüler u

384,00

336,00

48,00

 

d) Gruppenunterricht 45 Min. ab 3 Schüler

240,00

252,00

-12,00

2.2.

Erwachsene

     
 

a) Einzelunterricht 45 Min./Woche

744,00

660,00

84,00

 

b) Einzelunterricht 30 Min./Woche

552,00

480,00

72,00

 

c) Partnerunterricht 45 Min./2 Schüler u

420,00

348,00

72,00

3.

Ergänzungsfächer ohne Hauptfachbelegung

120,00

102,00

18,00

3.1.

Kurse (zeitlich begrenzt – je Unterrichtstunde)

1,00 bis 20,00

unverändert

4.

Instrumentengebühr

120,00

unverändert

5.

Aufnahmegebühr

3,00

unverändert

 

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